Hinweise zum Hygienekonzept (gültig ab 02.12.2021)
Folgende Punkte gilt es bei der Teilnahme am Training zu beachten und werden durch den Teilnehmer bei der Anmeldung akzeptiert:
Die Teilnahme am Training erfolgt nach der 2G+ Regel: Der Teilnehmer muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, der höchstens 24 Stunden zurückliegt, oder den Nachweis eines SARS-CoV-2-PCR-Tests, der maximal 48 Stunden zurückliegt, vorlegen.
Der Nachweis über den Status "geimmpft" erfolgt über den entsprechenden QR-Code.
Der Nachweis über den Status "genesen" erfolgt über das EU-Genesenen-Zertifikat mit QR-Code.
Ausnahmen:
Für Kinder bis 6 Jahre ist die Vorlage eines Nachweises eines negativen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, der höchstens 24 Stunden zurückliegt, oder der Nachweis eines SARS-CoV-2-PCR-Tests, der maximal 48 Stunden zurückliegt, erforderlich. Mitgebrachte Eigenauskünfte über die häusliche Selbsttestung sind nicht ausreichend.
Für KiTa-Kinder und minderjährige Schülerinnen und Schüler bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in der Einrichtung ist der entsprechende Nachweis der Einrichtung bei jeder Teilnahme am Training vorzulegen.
Für die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Rheinland-Pfalz besuchen, deren Testkonzept auf einer "qualifizierten Selbstauskunft" basiert, und die somit keine Bescheinigung der Schule über die Teilnahme am Testprogramm erhalten: Auch wenn prinzipiell die Vorlage eines Schülerausweises ausreichen würde, so haben wir dennoch für die Teilnahme am Training festgelegt, dass die Vorlage eines Nachweises eines negativen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, der höchstens 24 Stunden zurückliegt, oder der Nachweis eines SARS-CoV-2-PCR-Tests, der maximal 48 Stunden zurückliegt, erforderlich ist.
Bei der Teilnahme am Training gilt ergänzend das aktuelle Hygienekonzept des LV Saar bzw. die Regelungen des PerlBades vor Ort.
In allen öffentlichen Bereichen, Verkehrswegen (Eingängen, Ausgängen, Flure, Umkleiden, ist von allen Teilnehmern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (FFP2, FFP3 oder OP-Mundschutz).
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass seine Daten gegebenenfalls zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung gemäß der Corona-Schutzmaßnahmen an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden.
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass er nur am Training teilnimmt, wenn zum Zeitpunkt des Trainings
- keine Quarantänepflicht besteht und keine Quarantäne angeordnet oder eine solche Anordnung angekündigt worden ist (z.B. durch Schule oder Arbeitgeber)
- weder der Teilnehmer noch ein Haushaltsangehöriger Fieber (ab 38,0 °C), neu aufgetretenen, trockenen Husten, Geruchs-/Geschmacksverlust, in letzter Zeit neu aufgetretene Kurzatmigkeit/Atemnot oder Schmerzen beim Atmen, stärkere grippale Beschwerden wie starke Halsschmerzen, ausgeprägten Schnupfen hat.
- in den letzten 14 Tagen kein ungeschützter Kontakt zu einer (zwischenzeitlich) SARS CoV-2 positiv getesteten Person bestand oder bei einem entsprechenden Verdacht noch ein Untersuchungsergebnis aussteht.